scientology-fakten.de 13.04.2011
Zur Frage der Anerkennung der deutschen Scientology Kirchen und ihrer Mitglieder bezüglich ihres Schutzanspruchs aus Art. 4 GG (Religionsfreiheit) durch staatliche Gerichte (Stand März 2011)
1. DIVERSE URTEILE ZUM ANSPRUCH AUF DEN SCHUTZ VON ART. 4 GG
In Deutschland allein gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass die Scientology Lehre, die Scientology Gemeinden und ihre Mitglieder den Schutz aus Art. 4 GG – Religionsfreiheit – beanspruchen können.
In diesen Entscheidungen haben die Gerichte entweder den Vereinen der Scientology Kirche oder ihren Mitgliedern in den unterschiedlichsten rechtlichen Zusammenhängen den Schutz aus Art. 4 GG gewährt.
Ausdrücklich wurde den Scientology-Vereinen der Status als Religionsgemeinschaft von deutschen Gerichten in den folgenden Urteilen bestätigt, wobei hier nur einige Gerichtsentscheidungen aus den letzten 26 Jahren beispielhaft erwähnt und zitiert werden, die regelmäßig von bestimmten staatlichen Behörden und engagierten Gegnern ignoriert werden:
Bayerisches Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.1984 (Az. M 1392 VII 84), Scientology Kirche Deutschland ./. LH München wegen Entzug der Rechtsfähigkeit:
„1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. l und 2 GG erstreckt sich auch auf den Kläger. Der Kläger ist als Religionsgemeinschaft oder zumindest weltanschauliche Gemeinschaft anzusehen.“
Landgericht Hamburg Beschluss vom 17.2.1988 (Az 71 T 79/85) in der Sache Celebrity Centre Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein,
„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt ...“
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