Freitag, 26. August 2011

Bundesamt für Verfassungsschutz zur Schadensersatzzahlung an Scientology Mitglied verurteilt

15.08.2011 Ein beruflich selbständiger Unternehmer war beauftragt worden, im Rahmen der Fifa Fußballweltmeisterschaft 2006 die Beschallungsanlagen für ein Stadion zu installieren. Für die dort tätigen Unternehmer wurde ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BKA ein negatives Votum, weil der Unternehmer Scientologe sei. Daraufhin musste dem Unternehmer der Auftrag entzogen werden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07).

Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10) stellte nun das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4.400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

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