Freitag, 29. Juli 2011

Scientology Kirche Bayern gewinnt Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach

scientology-fakten.de 28.7.2011 In einem seit über 15 Jahren währenden Konflikt mit dem Freistaat Bayern zur Frage der Zahlung von Schwerbehindertenabgaben seitens der Scientology Kirche Bayern e.V. hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Freistaates Bayern gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 zurückgewiesen und dem Freistaat die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Der Rechtsstreit betrifft im wesentlichen die Frage, ob hauptamtliche aktive Mitglieder der Scientology Kirche "Arbeitnehmer" und ihre innerkirchlichen Positionen “Stellen” im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellen. Wäre das der Fall, müßte die Scientology Kirche Bayern e.V. für die Nichteinstellung einer bestimmten Anzahl von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung an den Staat abführen. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EUR.

weiterlesen...

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen