Freitag, 29. Juli 2011

Hilden: Muslime können von "Reli" befreit werden

rp online 29.07.2011

Darf eine (städtische) Bekenntnisschule ein muslimisches Kind der Schule verweisen, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur die Betroffenen der Evangelischen Grundschule Pahlkestraße in Mönchengladbach, sondern auch das Schulministerium.

Je nachdem, wie das Gericht über die avisierte Klage des türkischen Vaters befindet, wird der Präzedenzfall auch für die Hildener Schulen relevant.

Auch für Konfessionsschule Gesetz

Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.

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