scientology-fakten.de 16.07.2011
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Forum 18 berichten am 7.Juli 2010, dass die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Bayatyan v. Armenia (application no. 23459/03); entschieden hat, dass Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zur Gewissensfreiheit gehört und daher ein Menschenrecht ist.
In dem vorliegenden Fall war ein Zeuge Jehovas aus Armenien wegen Dienstflucht verurteilt worden, obwohl er bereit war, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Er wurde verurteilt, obwohl Armenien internationale Verpflichtungen eingegangen war, einen derartigen Ersatzdienst einzuführen.
Pressemitteilung der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Englisch, Armenisch und Russisch
Untenstehend die deutsche Pressemitteilung (Jehovas Zeugen ONLINE, 8. Juli 2011)
Straßburg — Am 7. Juli stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit überwältigender Mehrheit (16:1) fest, dass Armenien das Recht auf Gewissensfreiheit von Wahan Bajatjan verletzt hat. Er ist einer der Zeugen Jehovas, die dort wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt und inhaftiert wurden. Die Entscheidung ist bedeutend für den Schutz der Rechte von Wehrdienstverweigerern, da sie die 44-jährige Rechtsprechung zu diesem Thema umkehrt.
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