Freitag, 29. Juli 2011

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt Whistleblower

heise online 21.07.2011

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Schutz sogenannter Whistleblower deutlich verbessert. Der Gerichtshof rügte die Bundesrepublik für ihre mangelnden Schutzmechanismen bei derartigen Vorgängen. In dem Fall ging es um eine Altenpflegerin, die 2005 bei der Polizei Anzeige gegen den Betreiber des Pflegeheimes erstattet, in dem die Klägerin arbeitete und in Folge dessen fristlos gekündigt wurde. Der Betreiber Vivantes gehört mehrheitlich dem Land Berlin.

Die Pflegerin hatte mangelhafte Zustände in dem Heim beklagt, personelle Unterausstattung und infolgedessen schlechte hygienische Zustände sowie Unterversorgung der Heimbewohner. Dies stellte auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen in einer Untersuchung im Jahr 2003 fest. Die Pflegerin, auch aus Angst vor einer möglichen Haftbarkeit für unterversorgungsbedingte Schäden bei den Bewohnern, ließ daraufhin 2004 ihren Anwalt einen Brief an das Vivantes-Management verfassen, in dem sie dazu aufforderte, den Missständen entgegenzuwirken und die Verantwortung zu übernehmen. Das Management lehnte dies ab. Daraufhin erstattete die Altenpflegerin Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Betrug und Untreue, da die Firma Dienstleistungen zusage und abrechne, aber nicht einhalte und sich hierdurch möglicherweise bereichere.

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