Sonntag, 3. Juli 2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Jehovas Zeugen in Frankreich Recht

Jehovas Zeugen ONLINE 01.07.2011

Straßburg, Frankreich — Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der französische Staat die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt hat. Er hatte die Glaubensgemeinschaft rückwirkend für die Zeit von 1993 bis 1996 mit einer 60-prozentigen Steuer auf alle Spenden belegt.

Insgesamt verlangte Frankreich von der Rechtskörperschaft Association Les Témoins de Jéhovah 58 Millionen Euro — eine Summe, die deren Gesamtvermögen weit übersteigt. Noch niemals zuvor ist eine andere große Religionsgemeinschaft in Frankreich derart überzogen besteuert worden.

Das Gericht entschied einstimmig, dass das Vorgehen der Regierung die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen verletzt hat, die durch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird. Die Richter stellten fest, dass die strittige Steuer der Glaubensgemeinschaft die „notwendigen finanziellen Mittel entzogen hat, so dass diese praktisch nicht mehr in der Lage war, für ihre Anhänger die freie Ausübung ihrer Religion zu sichern“. Die Steuer gefährdet die Existenz der Religionsgemeinschaft — oder zumindest „beeinträchtigt sie in höchstem Maß die interne Organisation und die Handlungsfähigkeit der Vereinigung sowie ihre religiösen Aktivitäten“. Überdies ist das Gesetz, auf das sich die französische Steuerbehörde beruft, „unpräzise“. Es war für die Religionsgemeinschaft „unvorhersehbar“, dass es auf sie angewendet werden würde. Vor diesem Hintergrund lässt sich also, so das Gericht, die Verletzung der Religionsfreiheit nicht rechtfertigen.

Während des Verfahrens führten Jehovas Zeugen ins Feld, dass die diskriminierende Steuer eigens zu dem Zweck erhoben worden sei, die über 123 000 Zeugen Jehovas in Frankreich in ihrer Religionsausübung zu behindern. Das war nur einer von vielen Schritten, mit denen Parlamentarier aus der Anti-Sekten-Szene versucht haben, Jehovas Zeugen falsch darzustellen und zu marginalisieren. Die gestrige Entscheidung ist eine unmissverständliche Botschaft des Europäischen Gerichtshofs an die französische Regierung: Frankreich muss allen seinen Bürgern dauerhaft die Religionsfreiheit garantieren.

weiterlesen...

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen