Die Presse.com 09.12.2010
Die Aleviten wollen unabhängig von der Islamgemeinschaft sein - das wurde ihnen vom Kultusamt verwehrt. Zu Unrecht, wie das Verfassungsgericht urteilt. Nun muss der Antrag neu geprüft werden.
Im Kampf für ihre Unabhängigkeit von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) haben die Aleviten einen Etappensieg errungen: Nachdem das Kultusamt unter der zuständigen Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) den Antrag auf Anerkennung als selbständige Bekenntnisgemeinschaft abgelehnt hat, hat nun der Verfassungsgerichtshof den negativen Bescheid zurückgewiesen. Die Begründung, in Österreich gebe es mit der IGGiÖ bereits eine Vertretung aller Muslime, hat der VfGH als verfassungs- und menschenrechtswidrig eingestuft, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung. Eine Anerkennung muss nochmals geprüft werden.
Der "Kulturverein von Aleviten in Wien" hatte beim Kultusamt einen Antrag zur Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft eingebracht, da die IGGiÖ bestreitet, Aleviten gehörten zur "weltweiten muslimischen Gemeinschaft" und eine Aufnahme daher verweigert. Das Kultusamt erkannte die Selbstzuordnung der Aleviten als "Glaubensrichtung des Islam" zwar an, allerdings seien im Islamgesetz nicht mehrere Religionsgesellschaften vorgesehen, lautete die Begründung für die Ablehnung.
weiterlesen...
Nachrichten über Promis, Religion und Menschenrechte
Dienstag, 14. Dezember 2010
Kirchen werden künftig leichter anerkannt
Die Presse.com 14.10.2010
Der Verfassungsgerichtshof kippte die 20-jährige Wartezeit für Religionsgemeinschaften. Die Bestimmung widerspreche dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.
Wien/eko. 20 Jahre lang muss eine Gruppe Gläubiger eine Religion ausüben und seit zehn Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein, ehe sie in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt wird. Noch. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte die entsprechende Bestimmung, weil sie dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung widerspricht. Das VfGH-Erkenntnis liegt der „Presse“ vor. Bis 20. September 2011 wird dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur eingeräumt.
Die Klage hatten der „Bund Evangelikaler Gemeinden“ und die „Mennonitische Freikirche“ eingebracht. Profitieren dürften sie davon nicht, denn eine weitere Bestimmung, wonach es eine Mindestzahl an Anhängern – zwei Promille der Bevölkerung, also rund 16.000 Menschen – für die Anerkennung braucht, bleibt bestehen. Diese Hürde könnten nur die Aleviten schaffen. Für sie bedeutet das Erkenntnis bessere Chancen, bald als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.
Quelle: Die Presse.com
Der Verfassungsgerichtshof kippte die 20-jährige Wartezeit für Religionsgemeinschaften. Die Bestimmung widerspreche dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.
Wien/eko. 20 Jahre lang muss eine Gruppe Gläubiger eine Religion ausüben und seit zehn Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein, ehe sie in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt wird. Noch. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte die entsprechende Bestimmung, weil sie dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung widerspricht. Das VfGH-Erkenntnis liegt der „Presse“ vor. Bis 20. September 2011 wird dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur eingeräumt.
Die Klage hatten der „Bund Evangelikaler Gemeinden“ und die „Mennonitische Freikirche“ eingebracht. Profitieren dürften sie davon nicht, denn eine weitere Bestimmung, wonach es eine Mindestzahl an Anhängern – zwei Promille der Bevölkerung, also rund 16.000 Menschen – für die Anerkennung braucht, bleibt bestehen. Diese Hürde könnten nur die Aleviten schaffen. Für sie bedeutet das Erkenntnis bessere Chancen, bald als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.
Quelle: Die Presse.com
Europäischer Gerichtshof soll Voraussetzungen für religiöse Verfolgung klären
kostenlose-urteile.de 13.12.2010
BVerfG legt EuGH Frage vor, ab wann schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht vorliegt
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Verfahren um Vorabentscheidungen hinsichtlich einer Flüchtlingsanerkennung wegen religiöser Verfolgung und der Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) gebeten.
Die Qualifikationsrichtlinie dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft innerhalb der Europäischen Union. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie im August 2007 umgesetzt.
Kläger wegen religiösen Betätigungen in Heimatland verfolgt
In den vorliegenden Fällen sind die Kläger der Ausgangsverfahren zwei in den Jahren 2003 und 2004 nach Deutschland eingereiste pakistanische Staatsangehörige. Sie beantragten hier Asyl und beriefen sich darauf, wegen ihrer religiösen Betätigung als Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan verfolgt zu werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Anträge der Kläger ab. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.
weiterlesen...
BVerfG legt EuGH Frage vor, ab wann schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht vorliegt
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Verfahren um Vorabentscheidungen hinsichtlich einer Flüchtlingsanerkennung wegen religiöser Verfolgung und der Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) gebeten.
Die Qualifikationsrichtlinie dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft innerhalb der Europäischen Union. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie im August 2007 umgesetzt.
Kläger wegen religiösen Betätigungen in Heimatland verfolgt
In den vorliegenden Fällen sind die Kläger der Ausgangsverfahren zwei in den Jahren 2003 und 2004 nach Deutschland eingereiste pakistanische Staatsangehörige. Sie beantragten hier Asyl und beriefen sich darauf, wegen ihrer religiösen Betätigung als Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan verfolgt zu werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Anträge der Kläger ab. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.
weiterlesen...
Abonnieren
Posts (Atom)