Sonntag, 31. Oktober 2010

Druiden-Orden sucht Mitglieder / Bis zur Auflösung durch die Nazis gab es zwei Logen

Märkische Allgemeine 09.02.2010

POTSDAM / NAUENER VORSTADT - „Mit Miraculix haben wir nicht viel gemeinsam“, lacht Manfred Richter. Eine goldene Sichel wie beim gelegentlich seltsamen Heiler aus den Comics um den tapferen Gallier Asterix ist auch nicht zu sehen. Nur ein goldener Stern ziert Richters Revers. Merke: Der Druide von heute trägt einen Anzug. Selbst wenn Richter und seine Brüder unter ihresgleichen sind, werfen sie keine schwarzen Kutten über. An den keltischen Ursprung des international agierenden Druidenordens erinnert nur noch der Name und der Anspruch, weise zu sein.

Nach 75 Jahren soll Potsdam wieder Sitz einer Loge des Ordens werden. Damals hatten die Nationalsozialisten die beiden Potsdamer Logen „Königin Luise“ und „Sanssouci“ zur Auflösung gezwungen. Rund 170 Mitglieder gab es damals.

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Samstag, 30. Oktober 2010

Entscheidung des russischen Amtsgerichts Surgut, welches die Scientology-Schriften als extremistisch eingestuft hat, ist nun aufgehoben

scientologymyths.wordpress.com 12.10.2010

On October 12, the Khanty-Mansi district court overturned the decision of the Surgut city court, which ruled as extremist works of L. Ron Hubbard containing the basics of the teachings of the Church of Scientology.

The March 26, 2010 decision of the Surgut city court was made behind closed doors. No one representing the Scientologists was allowed into the process. The prosecutor, and then the judge, decided that the fundamentals of the doctrine of the Church of Scientology are extremist. The prosecutor later acknowledged in an interview that he did not read the materials and relied on expert analysis. An expert was recommended by Galina Vydrina, an adviser to the governor of Khanty-Mansi who has long been fighting against non-traditional religions. The expert was anti-cult specialist Evgeny Volkov, who, instead of answering the court’s questions, summarized his “scientific” theories without even browsing through half of the materials submitted for analysis. The court as well did not familiarize itself with the materials by Ron Hubbard. The entire judicial process lasted 2 hours and 40 minutes.

Believers in the local community (whose representative is Alexander Ilyin) feel that this decision was taken in retaliation for the recognition by the European Court of Human Rights (ECHR) that local authorities had violated the rights of Surgut Scientologists to freedom of conscience.

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Material aus Mappus' Muster-Mappe

taz.de 12.10.2010

KÖRPERSCHAFT Grüne sehen in baden-württembergischem Gutachten Argumente gegen Zeugen Jehovas

Neues Material hat die Bremer Debatte über die Zeugen Jehovas aus Stuttgart erhalten. Während der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft der Ansicht ist, dass die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen bekommen müssten, kommt ein umfangreiches Gutachten für das Justizministerium Baden-Württemberg zu einem anderen Schluss: Die Anerkennung könne "wegen Gefährdung der Grundrechte anderer versagt werden", heißt es darin. Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft wird sich am 3. November über dieses Gutachten besprechen...

Das Gutachten setzt sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auseinander. Pikanterweise hatten die russischen Zeugen Jehovas gegen ihr Verbot geklagt und Recht bekommen - die russischen Behörden hatten ebenfalls die "Zerstörung des Familienlebens" und den Streit um die Bluttransfusionen als Verbots-Grund angeführt.

Vollständiger Artikel

Jehovas Klagen

taz.de von Klaus Wolschner 13.09.2010

Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.

In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt, die Bremische Bürgerschaft hat dies bisher verweigert. Vor einigen Wochen haben die Zeugen per Anwalt der Bürgerschaft eine Frist gesetzt: Wenn bis Mittwoch nichts passiert, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Bis Mittwoch wird nichts passieren, sagt der Grünen-Abgeordnete Horst Frehe. In der November-Sitzung des Rechtsausschusses stehe das Thema auf der Tagesordnung. Eine Anhörung von Berliner Senatsvertretern im April habe "nichts" erbracht. Die Grünen hatten geplant, vor Ort nach besonderen Gründen zu suchen, den Bremer Zeugen die Ankennung zu verweigern. Das Problem ist aber, so Frehe: Nach der Berliner OVG-Entscheidung kann das Verhalten oder Fehlverhalten Einzelner nicht der Religionsgemeinschaft insgesamt angerechnet werden. Selbst wenn konkrete Vorwürfe gegen die Bremer Zeugen Jehovas auftauchen würden, was bisher nicht der Fall ist, wäre das kein hinreichendes Argument, die Anerkennung zu verweigern. Möglicherweise, so Frehe, werde man nun in der Bürgerschaft eine offene Abstimmung über einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft durchführen.

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Freitag, 29. Oktober 2010

Zeugnisse religiöser Vielfalt im Hochschularchiv der Religionswissenschaft

campus.lvz-online.de von Georg Spielberg

Hare Krishna, Ufologen, Scientology: Abseits der großen Glaubensgemeinschaften gibt es eine enorme Vielfalt an religiösen Bewegungen. Deren Publikationen werden am Institut für Religionswissenschaft der Universität Leipzig gesammelt. Es ist das bundesweit einzige Hochschularchiv dieser Art.

Die Dokumentationsstelle „Religiöser und weltanschaulicher Pluralismus in Deutschland“ ist nicht leicht zu finden. Am Hauseingang in der Schillerstraße hängt kein Hinweisschild und die Mitarbeiterin der Bibliothek im Hochparterre kann auch nicht weiterhelfen. Nach etwas Suchen und Fragen findet sich der Kellerraum, wo unter breiten Backsteinbögen in vier Regalreihen Veröffentlichungen mit verheißungsvollen Titeln wie „Behütet von Liebe“, „Der Weg zur Gesundheit“ oder „Wahres Licht“ lagern – herausgegeben von unterschiedlichen weltanschaulich-religiösen Gruppierungen, darunter Propheten, Heiler und fundamental-christliche Splittergruppen ebenso wie atheistische Vereinigungen.

Drei Computerarbeitsplätze gibt es in dem engen Raum. Unter einem winzigen Fenster hängt an der Wand ein Stadtplan, auf dem mittels Pinnwand-Nadeln die Niederlassungen von drei Dutzend Religionsgemeinschaften im Stadtgebiet markiert sind. „Der Plan zeigt aber nicht mehr den neuesten Stand“, sagt Jörg Albrecht. Der 32-jährige Doktorand der Religionswissenschaft hat die Dokumentationsstelle während seines Magisterstudiums betreut.

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Donnerstag, 28. Oktober 2010

Straßburg verpflichtet Moskau zur Schwulenparade

russland-aktuell.ru 21.10.2010

Straßburg/Moskau. Wenn Juri Luschkow noch im Amt wäre, hätte er jetzt ein peinliches Problem: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verbote von Schwulen-Paraden in Moskau für rechtswidrig erklärt.

Paraden-Organisator Nikolaj Alexejew, der gegen die Verbote in den Jahren 2006 bis 2008 geklagt hatte, bekam von dem Gericht 12.000 Euro moralische Entschädigung und 17.510 Euro an Gerichtskosten zugesprochen. Das Geld will er in die Organisation einer „grandiosen Gay-Parade“ im Mai 2011 stecken, erklärte er.

Urteil pünktlich zu Sobjanins Einstand

„Wir erwarten von Sergej Sobjanin, dass er dem Wortlaut des Gesetzes folgen wird“, sagte Alexejew hinsichtlich des neuen Stadtoberhauptes, dessen Bestätigung durch das Moskauer Stadtparlament faktisch im gleichen Moment erfolgte wie der Urteilsspruch in Straßburg.

Dem Urteil zufolge hat die Moskauer Stadtverwaltung mit ihrem mehrfach wiederholten Demonstrationsverbot für die Homosexuellen gegen drei Grundrechte verstoßen: die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf effektiven rechtlichen Schutz und das Diskriminierungsverbot.

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Religion oder Weltanschauung als Diskriminierungstatbestand

Wiener Zeitung.at von Thomas Rauch 22.10.2010


Aufzählung Kündigung wegen Tragen von Turban oder Kopftuch kann angefochten werden.

Aufzählung Sachlich berechtigte Anordnung des Arbeitgebers ist aber keine Diskriminierung.

Wien. Laut österreichischem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) darf in der Berufswelt niemand auf Grund seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden. So kann etwa eine Kündigung wegen des Tragens eines islamischen Kopftuchs oder eines Turbans eines Sikhs angefochten werden.

Wird hingegen vom Arbeitgeber das Ablegen des Turbans verlangt, damit ein vorgeschriebener Schutzhelm verwendet werden kann, so handelt es sich um eine sachlich berechtigte Anordnung, die gesetzlich geboten ist und daher keinen Diskriminierungstatbestand bilden kann. Kein Diskriminierungstatbestand liegt weiters vor, wenn einem Arbeitnehmer untersagt wird, die Arbeitszeit für aufwendige Gebetsrituale zu verwenden. Wird dies nämlich einem Arbeitgeber gestattet, so müsste es aus Gründen der Gleichbehandlung auch anderen Arbeitnehmern zugestanden werden, denen die Grundrechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ebenfalls zustehen. Es ist Sache des Arbeitnehmers, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, damit es nicht zu einer Kollision mit den von ihm gewünschten Zeiten für Gebetsrituale kommt.

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Druidentum als Religion anerkannt

20min.ch 04.10.2010 von Sylvia Hui, AP

Seit Jahrtausenden werden im Druidentum die Sonne und die Kräfte der Natur verehrt, jetzt können seine Anhänger in Grossbritannien ihren Glauben ganz offiziell als Religion leben - zumindest im Wohltätigkeitsbereich.

Die zuständige Kommission für Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen erklärte, das Druidennetzwerk sei als gemeinnützig eingestuft worden. Damit erhalten die Druiden Steuerermässigungen für Spenden und sind darin den christlichen Kirchen gleichgestellt.

Die Entscheidung verschaffe der alten Praxis eine «neue Gültigkeit», sagte Phil Ryder, der Vorsitzende des Druidennetzwerks. Bekannt sind die Druiden vor allem wegen ihrer jährlichen Zusammenkünfte am Steinkreis von Stonehenge zur Sommersonnenwende. In der heidnischen Tradition werden göttliche Wesen verehrt, die als Naturgewalten auftreten, wie Donner und Sonne, sowie Geister, die dem Glauben zufolge aus Bergen und Flüssen aufsteigen.

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