Freitag, 20. August 2010

Scientology: Politik und Verfassung

scientology-verfassungsschutz.de 17.03.1998

Diese Stellungnahme wurde auf Anfrage eines Wissenschaftlers erstellt, der sich mit der Frage einer angeblich politischen Motivation der Scientology Kirche beschäftigt. Aus Platzgründen mußte die Abhandlung auf den Versuch beschränkt bleiben, die aus den gestellten Fragen ersichtlichen Themenbereiche angemessen aufzugreifen. Eine detaillierte Stellungnahme muß umfassenderen Publikationen vorbehalten bleiben.

1) SCIENTOLOGY: RELIGION? WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN? POLITISCH MOTIVIERTE ORGANISATION? ODER EINE ÜBERLAGERUNG DIESER ATTRIBUTE? HEBT SICH EIN ATTRIBUT DEUTLICH VON DEN ANDEREN AB?

Scientology ist ohne jeden Zweifel eine Religion, sowohl nach den Inhalten ihrer Lehre wie auch nach der Überzeugung ihrer Mitglieder sowie nach ihrer gelebten Praxis und letztlich auch nach der Satzung ihrer Körperschaften.

Hierbei ist von folgendem verfassungsrechtlichen Religionsbegriff, auch in Abgrenzung zum Begriff der Weltanschauungsgemeinschaft, auszugehen, wie er vom Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 27. März 1992, Az.: BVerwG 7 C 21.90, definiert wurde:

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Scientology Kirche Deutschland e.V. zur Auflösung der Caberta Arbeitsgruppe in Hamburg

scientology-fakten.de 20.08.2010

Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung von Cabertas Arbeitsgruppe, die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Cabertas rechtswidriges Agieren war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrigen Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Cabertas Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.

- Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.

* Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.

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Montag, 9. August 2010

Kirchensprecher Frerich Görts: Zwischen "Mormonen" und Polygamisten unterscheiden

openpr.de 29.07.2010

Mit einer Videobotschaft hat Staatssekretär a.D. Frerich Görts auf die zum Teil missverständliche Medienberichterstattung über Polygamisten in den USA reagiert. Der Sprecher der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Deutschland sagt darin unter anderem:

"Im Laufe der vergangenen Wochen wurde in den Medien über Polgamisten in den USA berichtet. In manchen Meldungen war von 'Mormonen' die Rede. Die meisten Journalisten geben sich große Mühe, zwischen den 13 Millionen Mitgliedern unserer Kirche und diversen kleinen, verschlossenen Polygamistengemeinschaften zu unterscheiden.

Probleme entstehen dann, wenn unvorsichtig mit Begriffen umgegangen wird. Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach werden Mitglieder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage landläufig als 'Mormonen' bezeichnet. Diejenigen jedoch, die in meist abgelegenen Gegenden der USA Polygamie praktizieren, sind gar keine 'Mormonen'. 'Mormonen' oder eben Mitglieder unserer Kirche haben mit der Praxis der Polygamie nichts zu tun. Das ist bereits seit über 100 Jahren der Fall."

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Samstag, 7. August 2010

Zeugen Jehovas wollen Radio- und TV-Programm

taz.de 13.07.2010

Paragraf 17 solls richten

Von der Straße in den Rundfunk: Die Zeugen Jehovas fordern Sendezeit bei der Deutschen Welle. Verbreitete Religionen sollen dort laut Gesetz "angemessen berücksichtigt werden".

Nicht immer vertreiben sich die Zeugen Jehovas ihre Zeit damit, in nahezu angenehmer Unaufdringlichkeit in Fußgängerzonen ihren "Wachtturm" anzupreisen. Das Missionieren kann durchaus auch andere Züge annehmen.

So landete dieser Tage beispielsweise ein ungewöhnliches Begehr der Zeugen auf dem Tisch von Erik Bettermann. Der Intendant der Deutschen Welle (DW), dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik, möge ihnen doch bitte Sendezeit gewähren, so wie die DW-Radio- und Fernsehkanäle das doch auch für die katholische und evangelische Kirche tun. Mit anderen Worten: Die Zeugen Jehovas wollen Programmplätze okkupieren.

In der Bonner Sendezentrale der Welle sorgt das Schreiben für Verwunderung. Der Leiter der Intendanz, Johannes Hoffmann, sagte taz.de: "Es ist das erste Mal, dass eine solche Anfrage an die Deutsche Welle herangetragen wurde." Es handele sich deshalb auch "um einen Präzedenzfall, der eingehend geprüft wird". Nun nehmen sich also erst einmal Juristen der Sache an.

Die Zeugen stützen sich auf das Gesetz der Deutschen Welle, die, anders als ARD und ZDF, nicht von Gebühren, sondern von Steuern lebt. Wichtig für die tüchtige Glaubensgemeinschaft ist der Paragraf 17, der die Sendezeiten für Dritte regelt. Die Deutsche Welle muss demnach der evangelischen und katholischen Kirche sowie der jüdischen Gemeinde auf Wunsch Programmplätze bieten - für Gottesdienste, aber auch für "sonstige religiöse Sendungen". Andere "über das gesamte Bundesgebiet verbreitete Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts" müssen zudem "angemessen berücksichtigt werden".

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Presseschau zum Thema
Sendezeit für Jehovas Zeugen bei der Deutschen Welle? evangelisch.de 15.07.2010