Mittwoch, 26. Mai 2010

Spenden ohne Grenzen – Europäischer Gerichtshof öffnet die Grenzen für den Spendenabzug

Handelsblatt.com 25.05.2010

Der europaweiten Förderung steuerbegünstigter Institutionen steht grundsätzlich nichts mehr im Weg. In der Rechtssache „Persche“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weg für grenzüberschreitende Spenden frei gemacht. Hierfür musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Eröffnung des Anwendungsbereichs war strittig. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur grenzüberschreitende Investments mit Anlageabsicht, sondern auch Spenden schützt. Hergeleitet hat das Gericht dies aus dem Anhang zur Kapitalverkehrsrichtlinie 88/361/EWG, wonach auch Schenkungen und Stiftungen zum Kapitalverkehr zählen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handele.

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Samstag, 22. Mai 2010

Auftrittsverbot für Elton John in Ägypten wegen „schwulem Jesus“

nachrichten.at 05.05.2010

Die ägyptische Musikergewerkschaft hat Elton John einen für den 18. Mai geplanten Auftritt in Kairo untersagt. Der britische Sänger habe „kontroverse Aussagen gegen die Religion“ gemacht, begründete Gewerkschaftschef Mounir al-Wasimi das Verbot.

Mounir al-Wasimi bezog sich dabei auf ein Interview des 63-jährigen britischen Popstars mit dem amerikanischen Prominentenmagazin „Parade“ aus dem Februar. Elton John hatte darin Jesus als einen „mitfühlenden, superintelligenten schwulen Mann“ bezeichnet, der „lieben wollte“ und seinen Peinigern am Kreuz vergeben habe.

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Geheimkult mit vielen Wurzeln - Ausstellung über Vodou-Religion in Haiti

domradio.de 18.05.2010

Die schwarze Madonna mit dem Kind ist umgeben von einem Wirrwarr aus Gaben und Symbolen verschiedener Kulturen. Whisky-Flaschen finden sich auf dem Altar ebenso wie indianische Schlangen und christliche Heilige. Nur eines der Exponate der Berliner Ausstellung über die Vodou-Religion in Haiti.

„Bis 1991 war der Vodou in Haiti illegal“, erklärt die haitianische Völkerkundlerin Rachel Beauvoir-Dominique. „Die christlichen Attribute boten jedoch eine willkommene Tarnung für die Religionsausübung.“ Da im Vodou-Glauben Gott eine Frau sei, die von 401 Geistern repräsentiert werde, habe sich die christliche Gottesmutter Maria für die zentrale Position auf dem Altar geradezu angeboten. „Jeder Vodou-Tempel ist auch ein Museum“, erläutert Beauvoir-Dominique, die selbst als Vodou-Priesterin tätig ist.

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Münchner Stadtjugendamt muss diskriminierenden Bescheid gegen Scientologin aufheben

scientology-fakten.de 22.05.2010

Einigung zwischen Stadt München und Scientologin wegen Aufhebung einer Tagesmutterlizenz

Vor dem 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach haben sich am 19.5.2010 das Stadtjugendamt München und eine Scientologin aus München geeinigt.

Der Scientologin war im Mai 2009 vom Stadtjugendamt München die Tagesmutterlizenz zum Kinderhüten (für die Alterskategorie 1 bis 4 Jahre) aufgehoben worden, obwohl sie diese Betreuung seit 2006 ohne jede Beanstandung ausgeübt hatte. Einzige Begründung des Stadtjugendamtes: die Tagesmutter ist Scientologin und gefährdet dadurch möglicherweise das Wohl der von ihr behüteten Kinder. Diese Begründung hatte ihre Quelle in einer diskriminierenden Dienstanweisung des Sozialreferats der Stadt München vom Dez 2008, wonach Scientologen unabhängig von ihrem konkreten und selbst bei gesetzeskonformem Handeln grundsätzlich nicht für eine Tagesmutterlizenz qualifiziert sind. Aufgescheucht wurde das Stadtjugendamt durch einen diskriminierenden Brief des geschiedenen Ex-Mannes der Scientologin, der sich an ihr rächen wollte, weil ihre gemeinsame Tochter bei ihrem hysterischen Vater aus- und zu ihrer Mutter zurückgezogen war.

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Mittwoch, 19. Mai 2010

Großmufti von Syrien: „Die Religion hat nichts in einem Parteinamen verloren“

badische-zeitung.de 19.05.2010

BZ-INTERVIEW mit dem Großmufti von Syrien, Scheich Ahmad Badr al-Din Hassoun, über das schlechte Image des Islam und das C im Namen der Union.

FREIBURG. Seit den Anschlägen vom 11. September wird die islamische Religion im Westen oft gleichgesetzt mit Fanatismus und Gewalt. Annemarie Rösch sprach darüber mit dem Großmufti von Syrien, Scheich Ahmad Badr al-Din Hassoun. Er gilt als Verfechter des interreligiösen Dialogs. Auf Einladung der Universität Freiburg und der Konrad-Adenauer-Stiftung war der oberste muslimische Geistliche von Syrien in Freiburg.

BZ: Wie erklären Sie, dass die islamische Religion in der westlichen Welt heute ein so schlechtes Image genießt?

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«Tatort»-Star Sofia Milos ist Mitglied bei Scientology

Sofia Milos von CSI; Quelle: photobucket.com


glanzundgloria.sf.tv 19.05.2010

Nicht Katholikin, nicht Protestantin, sondern Scientologin: Das ist «Tatort»-Schauspielerin Sofia Milos.

Tom Cruise, John Travolta und Will Smith: Sie alle gehören Scientology an. Auch Stefan Gubsers neue «Tatort»-Assistentin Sofia Milos ist bekennende Scientologin, wie heute der «Blick» berichtet. Doch öffentlich dazu äussern möchte sich die schöne Schauspielerin nicht.

Sofia Milos gibt keine Auskunft zu Scientology

Der Leiter Fernsehfilm und Serien des Schweizer Fernsehens – und damit Ko-Produzent vom Schweizer «Tatort» – Peter Studhalter war über ihrer Glaubenszugehörigkeit im Bilde: «Wir wussten, dass Sofia Milos Mitglied von Scientology ist. Dies ist Teil ihres Privatlebens und hat nichts mit ihrer Rolle zu tun. Deshalb wird sie dazu keine Auskunft geben.»

Sofia Milos hat in mehreren Hollywood-Serien mitgespielt, unter anderem «CSI: Miami». Seit diesem Jahr steht sie neben Stefan Gubser für den «Tatort» vor der Kamera. (macn)

Weitere Informationen zu Promi Scientologen (Tom Cruise, John Travolta etc.)

Montag, 17. Mai 2010

Sienna Miller ist keine Kabbala-Anhängerin

Sienna Miller - (G.I. Joe - Rise of Cobra); Quelle: photobucket.com

prosieben.de 11.05.2010

Sienna Millers Sprecher hat Spekulationen zurückgewiesen, die Schauspielerin sei das neuste prominente Kabbala-Mitglied. Die Gerüchte über eine Mitgliedschaft entstanden, als man Miller in New York angeblich mit dem charakteristisch-roten Bändchen am Handgelenk gesehen hatte. Als eventueller Grund für einen Beitritt wurde sogleich die hohe Anzahl prominenter Anhänger vermutet. Doch ein Sprecher der Schauspielerin beeilte sich jetzt, die Sache richtig zu stellen und sagte zu GossipCop.com, die Geschichte sei „erfunden“.

Sonntag, 9. Mai 2010

Proklamation der Church of Scientology in Brüssel

scientology-verfassungsschutz.de 17.09.2003

Erklärt und erlassen am 17. Sept. 2003 zur Feier der Eröffnung des Europäischen Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechte der Church of Scientology International in Brüssel.

Die Rechte des Einzelnen

1. Jeder Mensch ist ein geistiges Wesen, ungeachtet seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft. Er verdient Achtung und hat ein Anrecht auf Würde.

2. Jeder Mensch trägt im Interesse des Allgemeinwohls die Verantwortung, auf eine Verbesserung seiner Familie, seiner Umgebung und der ganzen Gesellschaft hinzuwirken. Wie L. Ron Hubbard schrieb: „Ein menschliches Wesen ist nur so wertvoll, wie es anderen dienen kann.“

3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Glaubensüberzeugung und sein Glaubensbekenntnis selbst zu bestimmen. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung freiwillig zu wechseln. Weder Staaten noch Religionsgemeinschaften sind berechtigt, die religiösen Überzeugungen eines Menschen entweder direkt oder indirekt zu kontrollieren. Noch darf der Staat die Freiheit eines Menschen beschränken, Religionsgemeinschaften beizutreten oder zu verlassen.

4. Jeder Mensch hat das Recht sich mit anderen zusammenzuschließen, sich mit ihnen zu religiösen Zwecken zu organisieren und die gemeinsamen religiösen Überzeugungen auszudrücken, auszuüben und öffentlich zu verbreiten. Religions- und Weltanschauungsfreiheit muss das Recht einschließen, die Schriften und Texte der gewählten Religion zu besitzen, privat oder öffentlich Gottesdienste abzuhalten und seine Kinder in der Tradition der eigenen Re ligion aufzuziehen – ohne deren eigenes Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Ausübung dieses Rechts zu beeinträchtigen, sobald sie religionsmündig sind.


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Kirchensteuer: Religion gibt’s nicht zum Nulltarif

Von Catrin Gesellensetter Focus Money 04.05.2010

Der Glaube allein kann vielleicht Berge versetzen. Für eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche müssen Christen aber mehr leisten, als nur fromm zu sein.

Eigentlich wollte Hartmut Zapp nur das tun, was einen guten Katholiken auszeichnet: Beten, beichten, Gottesdienst feiern – und sich als Mitglied einer Kirche fühlen, die ihn durch die Taufe in ihre Reihen aufgenommen hatte. Sein Seelenheil mit einer Zwangsabgabe erkaufen war hingegen nicht nach dem Geschmack des gläubigen Christen. Und so entschied sich der frühere Kirchenrechtler zu einem ungewöhnlichen Schritt: Er ging zum Standesamt und erklärte dort seinen Kirchenaustritt. Teilweise zumindest. Zapp gab an, lediglich das juristische Konstrukt der katholischen Kirche, die öffentlich-rechtliche Körperschaft, verlassen zu wollen. Der spirituellen Gemeinschaft hingegen wolle er nach wie vor angehören.

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EU: Exil-Iraner nicht mehr auf Terrorliste

Focus Online 26.01.2009

Die Europäische Union streicht die iranische Opposition der Volksmudschahedin von ihrer Terrorliste. Damit muss sie auch das eingefrorene Vermögen der Gruppe freigeben.

Die Europäische Union stuft die iranische Exil-Organisation Volksmudschahedin (PMOI) nicht länger als Terrorgruppe ein. Die EU-Außenminister strichen die Iraner am Montag von der Liste Terrorverdächtiger, wie EU-Diplomaten mitteilten. Die Organisation hatte zuvor mehrere Klagen in Großbritannien und beim Europäischen Gerichtshof gegen die Einstufung als Terroristen gewonnen. Deutschland setzte sich vergeblich für eine weitere Terror-Einstufung ein. Die notwendige einstimmige Entscheidung, die Mudschahedin auf der Liste zu belassen, sei aber nicht zustande gekommen, weil es keine juristischen Beweise für terroristische Absichten der Volksmudschahedin gebe, hieß es weiter.

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Montag, 3. Mai 2010

Verfassungsschutz ohne Grenzen: Der Spion der in die Schweiz kam

scientology-verfassungsschutz.de 01.09.1999

„Im April entschuldigten sich Beamte aus Baden-Württemberg bei den schweizerischen Behörden und stellten Kaution für einen ihrer Verfassungsschützer, der mit dem Einholen von Informationen über die Aktivitäten der Scientology in Baden-Württemberg befaßt war und nach einem Gespräch mit einer Kontaktperson in Basel von der schweizerischen Polizei verhaftet wurde.Der Ermittlungsbeamte wurde wegen Spionage sowie wegen Verletzung der schweizerischen Neutralität angeklagt.“ Menschenrechtsbericht 1998 des US-Außenministeriums

Der englische Sender BBC bezeichnete die Verhaftung und Anklage Peter Göbels vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden- Württemberg durch schweizerische Behörden als „peinliche Schlappe für die deutsche Regierung“. Es war jedoch mehr als nur eine Schlappe. Hier zeigte sich exemplarisch, was passieren kann, wenn der Verfassungsschutz sein Instrumentarium willkürlich gegen unbescholtene Privatpersonen einsetzt – nicht, weil diese irgend etwas getan haben oder zu tun beabsichtigen, das „staatsgefährdender“ Natur ist, sondern ausschließlich, weil sie einem bestimmten Glauben anhängen.

Faktisch wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bei einer nachrichtendienstlichen Operation gegen Mitglieder einer Religionsgemeinschaft ertappt. Und obendrein im Ausland! Peter Göbel wurde am 6. April von der schweizerischen Polizei verhaftet. Basler Polizeibeamte setzten ihn in einer Garage in der Nähe des Hotels Viktoria fest, nachdem er sich im Hotelrestaurant gerade mit zwei schweizerischen Staatsbürgerinnen getroffen hatte, die für ihre kämpferischen Kreuzzüge gegen Minderheitsreligionen bekannt sind. Die Polizei stülpte einen Sack über Göbels Kopf und führte ihn der Bundesanwältin Carla del Ponte vor, die ihn mehrere Stunden lang vernahm.

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Samstag, 1. Mai 2010

Gericht hebt Begnadigung von Ex-Diktator auf

DW-WORLD.DE 28.04.2010

Argentiniens Ex-Diktator Videla muss sich wieder vor Gericht verantworten: Seine Amnestie von 1990 verstieß gegen die Verfassung, urteilte der Oberste Gerichtshof. Menschenrechtler werfen ihm Mord und Entführung vor.

Der Oberste Gerichtshof Argentiniens hat die Begnadigung des früheren Juntachefs Jorge Rafael Videla und des Wirtschaftsministers der Diktatur, José Alfredo Martínez de Hoz, annulliert. Die obersten Richter erklärten am Dienstag (27.04.2010, Ortszeit) ein Begnadigungsdekret aus dem Jahr 1990 in letzter Instanz für verfassungswidrig.

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Verfassungsschutz-Skandal in Berlin aufgedeckt

scientology-verfassungsschutz.de 09.06.1998

"GELD, LÜGEN, DROHUNGEN UND GUTE WORTE - VERFASSUNGSCHUTZ-SCHNÜFFLER ARBEITEN MIT SCHMUTZIGEN STASI-METHODEN"

SOFORTIGE KONSEQUENZEN VON INNENSENATOR SCHÖNBOHM GEFORDERT

(BERLIN/MÜNCHEN) Im Jahre 1998 sorgt ein Intrigensumpf in der Berliner Polizeispitze immer wieder für Schlagzeilen. Auslöser war ein anonymes Schreiben. Darin wurde dem damaligen Polizeidirektor Otto D. wahrheitswidrig eine Scientology-Mitgliedschaft angedichtet. Mit den mysteriösen Vorgängen haben sich bereits die Berliner Justiz und der damalige Innensenator Jörg Schönbohm eingehend auseinandergesetzt. Aus einer veröffentlichten Mitteilung der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) geht hervor, daß an dem Denunzierungsskandal Agenten das Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz beteiligt sind, deren Vorgehen "an schmutzige Stasi- Methoden erinnere". Just zu dem Zeitpunkt als der leitende Polizeibeamte Otto D. befördert werden sollte, erhielten Innensenator Jörg Schönbohm, Polizeipräsident Saberschinski, der Polizei-Gesamtpersonalrat und eine Tageszeitung Ende März anonyme Post. Inhalt: Polizeidirektor Otto D. sei Scientology-Mitglied und hätte einen Mitarbeiter genötigt, der aus der Gruppierung austreten wollte.

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Religion: Welchen Gott meint Aygül Özkan?

derwesten.de 29.04.2010

„So wahr mir Gott helfe!“ Diesen Zusatz wählte die Muslimin Aygül Özkan, als sie ihren Amtseid als neue Sozialministerin Niedersachsens ablegte. Sie bat um Gottes Hilfe, so wie viele ihrer christlichen Kollegen auch. Sie berief sich dabei auf den „einen und einzigen Gott, den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs“, der Christen, Juden und Moslems gemeinsam sei.

Irritiert bis verstört zeigten sich darauf Sprecher christlicher Kirchen. „Wir Christen sehen schon einen deutlichen Unterschied zwischen unserem Gott und Allah“, sagte der Sprecher der Hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch, der „Bild“. Hermann Haarmann von der Bischöflichen Pressestelle in Osnabrück, sagte der WAZ: „Christen und Muslime beten nicht den selben Gott an.“ Er sei überrascht gewesen, dass die Ministerin die Gottesformel gewählt habe. Entscheidend aber sei, dass sie ihre Arbeit an eine höhere Macht angebunden habe, vor der sie sich rechtfertige. „Dies sehe ich positiv“, so Haarmann.

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