Die Presse.com 14.10.2010
Der Verfassungsgerichtshof kippte die 20-jährige Wartezeit für Religionsgemeinschaften. Die Bestimmung widerspreche dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.
Wien/eko. 20 Jahre lang muss eine Gruppe Gläubiger eine Religion ausüben und seit zehn Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein, ehe sie in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt wird. Noch. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte die entsprechende Bestimmung, weil sie dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung widerspricht. Das VfGH-Erkenntnis liegt der „Presse“ vor. Bis 20. September 2011 wird dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur eingeräumt.
Die Klage hatten der „Bund Evangelikaler Gemeinden“ und die „Mennonitische Freikirche“ eingebracht. Profitieren dürften sie davon nicht, denn eine weitere Bestimmung, wonach es eine Mindestzahl an Anhängern – zwei Promille der Bevölkerung, also rund 16.000 Menschen – für die Anerkennung braucht, bleibt bestehen. Diese Hürde könnten nur die Aleviten schaffen. Für sie bedeutet das Erkenntnis bessere Chancen, bald als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.
Quelle: Die Presse.com
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