Dienstag, 14. Dezember 2010

Europäischer Gerichtshof soll Voraussetzungen für religiöse Verfolgung klären

kostenlose-urteile.de 13.12.2010

BVerfG legt EuGH Frage vor, ab wann schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht vorliegt

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Verfahren um Vorabentscheidungen hinsichtlich einer Flüchtlingsanerkennung wegen religiöser Verfolgung und der Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) gebeten.

Die Qualifikationsrichtlinie dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft innerhalb der Europäischen Union. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie im August 2007 umgesetzt.

Kläger wegen religiösen Betätigungen in Heimatland verfolgt

In den vorliegenden Fällen sind die Kläger der Ausgangsverfahren zwei in den Jahren 2003 und 2004 nach Deutschland eingereiste pakistanische Staatsangehörige. Sie beantragten hier Asyl und beriefen sich darauf, wegen ihrer religiösen Betätigung als Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan verfolgt zu werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Anträge der Kläger ab. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.

weiterlesen...

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen