taz.de von Klaus Wolschner 13.09.2010
Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.
In elf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt, die Bremische Bürgerschaft hat dies bisher verweigert. Vor einigen Wochen haben die Zeugen per Anwalt der Bürgerschaft eine Frist gesetzt: Wenn bis Mittwoch nichts passiert, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis Mittwoch wird nichts passieren, sagt der Grünen-Abgeordnete Horst Frehe. In der November-Sitzung des Rechtsausschusses stehe das Thema auf der Tagesordnung. Eine Anhörung von Berliner Senatsvertretern im April habe "nichts" erbracht. Die Grünen hatten geplant, vor Ort nach besonderen Gründen zu suchen, den Bremer Zeugen die Ankennung zu verweigern. Das Problem ist aber, so Frehe: Nach der Berliner OVG-Entscheidung kann das Verhalten oder Fehlverhalten Einzelner nicht der Religionsgemeinschaft insgesamt angerechnet werden. Selbst wenn konkrete Vorwürfe gegen die Bremer Zeugen Jehovas auftauchen würden, was bisher nicht der Fall ist, wäre das kein hinreichendes Argument, die Anerkennung zu verweigern. Möglicherweise, so Frehe, werde man nun in der Bürgerschaft eine offene Abstimmung über einen Antrag zur Anerkennung als Körperschaft durchführen.
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