scientology-verfassungsschutz.de 17.03.1998
Diese Stellungnahme wurde auf Anfrage eines Wissenschaftlers erstellt, der sich mit der Frage einer angeblich politischen Motivation der Scientology Kirche beschäftigt. Aus Platzgründen mußte die Abhandlung auf den Versuch beschränkt bleiben, die aus den gestellten Fragen ersichtlichen Themenbereiche angemessen aufzugreifen. Eine detaillierte Stellungnahme muß umfassenderen Publikationen vorbehalten bleiben.
1) SCIENTOLOGY: RELIGION? WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN? POLITISCH MOTIVIERTE ORGANISATION? ODER EINE ÜBERLAGERUNG DIESER ATTRIBUTE? HEBT SICH EIN ATTRIBUT DEUTLICH VON DEN ANDEREN AB?
Scientology ist ohne jeden Zweifel eine Religion, sowohl nach den Inhalten ihrer Lehre wie auch nach der Überzeugung ihrer Mitglieder sowie nach ihrer gelebten Praxis und letztlich auch nach der Satzung ihrer Körperschaften.
Hierbei ist von folgendem verfassungsrechtlichen Religionsbegriff, auch in Abgrenzung zum Begriff der Weltanschauungsgemeinschaft, auszugehen, wie er vom Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 27. März 1992, Az.: BVerwG 7 C 21.90, definiert wurde:
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