Samstag, 22. Mai 2010

Münchner Stadtjugendamt muss diskriminierenden Bescheid gegen Scientologin aufheben

scientology-fakten.de 22.05.2010

Einigung zwischen Stadt München und Scientologin wegen Aufhebung einer Tagesmutterlizenz

Vor dem 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach haben sich am 19.5.2010 das Stadtjugendamt München und eine Scientologin aus München geeinigt.

Der Scientologin war im Mai 2009 vom Stadtjugendamt München die Tagesmutterlizenz zum Kinderhüten (für die Alterskategorie 1 bis 4 Jahre) aufgehoben worden, obwohl sie diese Betreuung seit 2006 ohne jede Beanstandung ausgeübt hatte. Einzige Begründung des Stadtjugendamtes: die Tagesmutter ist Scientologin und gefährdet dadurch möglicherweise das Wohl der von ihr behüteten Kinder. Diese Begründung hatte ihre Quelle in einer diskriminierenden Dienstanweisung des Sozialreferats der Stadt München vom Dez 2008, wonach Scientologen unabhängig von ihrem konkreten und selbst bei gesetzeskonformem Handeln grundsätzlich nicht für eine Tagesmutterlizenz qualifiziert sind. Aufgescheucht wurde das Stadtjugendamt durch einen diskriminierenden Brief des geschiedenen Ex-Mannes der Scientologin, der sich an ihr rächen wollte, weil ihre gemeinsame Tochter bei ihrem hysterischen Vater aus- und zu ihrer Mutter zurückgezogen war.

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