Mittwoch, 6. Januar 2010

Zeugen Jehovas erhalten Versammlungslokal in der Gemeinde Reichenbach(Schweiz)

Auszug aus dem Artikel Zeugen Jehovas erhalten Versammlungslokal vom 17.12.2009

Die Gemeinde Reichenbach wollte ein Versammlungslokal der Zeugen Jehovas nicht bewilligen. Sie ging bis vor Bundesgericht – und verlor.

Schon das bernische Verwaltungsgericht war zu diesem Schluss gekommen: Bei der Beurteilung eines Baugesuchs der Zeugen Jehovas für ein Versammlungslokal in der Gewerbezone an der «Alten Strasse» habe sich die Gemeinde Reichenbach widersprüchlich verhalten («Bund» vom 13. Juli 2009). Das Vorhaben sei durchaus zonenkonform und deshalb nochmals zu bearbeiten. Die Gemeindebehörden wollten diesen Entscheid nicht akzeptieren und sind am 21. August ans Bundesgericht gelangt – und nun erneut gescheitert.

Wie dem gestern veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist, hat das Bundesgericht die Beschwerde als unbegründet erachtet und abgewiesen. Die Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal hat den Ortsverein Spiez der Zeugen Jehovas für das Verfahren mit 3000 Franken zu entschädigen. Sonstige Kosten werden keine erhoben.


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