Samstag, 9. Januar 2010

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Amtspflicht und Amtshaftung eines Sektenbeauftragten

Der Bundesgerichtshof; Quelle: images.ratschlag24.com

Auszüge aus dem Welt Online-Artikel Amtskirchen haben amtliche Pflichten vom 28. Februar 2003

Der Bundesgerichtshof setzt den Kampagnen der Sektenbeauftragten sehr enge Grenzen - Debatte

Am 20. Februar entschied der für Schadensansprüche wegen Amtspflichtverletzungen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), „dass die mit Sekten- und Weltanschauungsfragen befassten Bediensteten der Kirchen, soweit diese öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, gesteigerte Sorgfaltspflichten treffen, bevor sie in der Öffentlichkeit abwertende Urteile über andere Personen und Einrichtungen abgeben.“ Das Urteil ist eine kleine Sensation. Denn mit der augenzwinkernden „Verwöhnungsjudikatur“, die das Trennungsgebot von Staat und Amtskirchen allzu oft unterlief, scheint es nun endgültig vorbei zu sein.


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