Freitag, 4. Dezember 2009

Sind Freidenker eine Religionsgemeinschaft?

Das Stiefmütterchen ist das Symbol der Freidenker in Frankreich und in Österreich. Es war schon im Mittelalter das Symbol für gute (humanistische) Gedanken. Quelle: data5.blog.de

WIEN. (fdbö/hpd) Immer wieder werden Freidenker mit der Vorstellung konfrontiert eine Ersatzreligion zu bieten und eine Religionsgemeinschaft zu sein. Die Giordano Bruno Stiftung wurde sogar als Sekte bezeichnet.

Betrachtungen zur Situation in Österreich von Ronald Bilik.

Eine Definition der Freidenker im Sinne einer Religionsgemeinschaft wäre in der Tat mit vielen Vorteilen verbunden. Als Religionsgemeinschaft hätten wir z. B den gesetzlichen gesicherten Anspruch auf den Schutz unserer religiösen Gefühle. Wir könnten uns also auf den §188 StGB berufen, der die Herabwürdigung religiöser Lehren verbietet. Somit wäre auch die Möglichkeit gegeben, gegen jede Religion rechtlich vorzugehen, die uns Atheisten direkt herabwürdigt. So etwa bezeichnete der Papst bei seiner Tschechien Reise die Atheisten als die Ursache des Übels. Aber auch indirekte Herabwürdigungen könnten gerichtlich belangt werden. Angesichts der Tatsache, dass uns Freidenkern die Vernunft wichtig ist, und diese von den Religionen sowohl durch deren Grundlagen als auch durch die aktuellen Äußerungen ihrer Vertreter permanent beleidigt wird, würde sich hier ein weites und lukratives juristisches Betätigungsfeld bieten.

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