Dienstag, 1. Dezember 2009

Hamburger Arbeitsgericht verurteilt die evangelische Stiftung Alsterdorf wegen religiöser Diskriminierung

Justitia mit Waage und Richtschwert; Quelle: dev.images.abacho.de

Auszüge aus dem Artikel 'Glaube kann kein Kriterium sein' der taz.de vom 30.09.09

Die Rechtssache Stiftung Alsterdorf hätte der Präzedenzfall für ganz Deutschland werden können - denn die Einschaltung des Europäischen Gerichtshof (EUGH) wegen Diskriminierung lag förmlich in der Luft. Doch dann verurteilte die Hamburger Arbeitsrichterin Susanne Loßmann die Stiftung doch noch im Alleingang zwecks Abschreckung zur Zahlung von fünf Monatsgehältern an Christine Hansen* wegen Diskriminierung. Arbeitsrechtsanwalt Klaus Bertelsmann ist ein wenig enttäuscht. "Leider ist die viel wichtigere Problematik nicht entschieden worden."
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