Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg(Frankreich); Quelle: n24.deAuszug aus dem Artikel Erfolg für Katyn- Opfer in Straßburg Polskaweb News 4.12.09
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat überraschend entschieden, dass die Anschuldigungen von Familien der Opfer von NKWD Verbrechen gerechtfertigt sind. Mehrere Angehörige der in Katyn durch den sowjetischen Geheimdienst im Frühjahr 1940 ermordeten Polen hatten Klage in Straßburg eingelegt, nachdem russische Behörden, Richter und Staatsanwälte massiv unter Beweis gestellt hatten, dass sie an einer Aufklärung der damaligen Massenmorde nicht interessiert sind. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass Russland mehrere Bestimmungen der Europaischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, einschließlich Artikel 2, welcher das Recht auf Leben schützt, verletzt hat. Die russische Regierung wurde aufgefordert sich bis zum 19. März 2010 zu erklären, bzw. Abhilfe zu schaffen. Diese Entscheidung aus Straßburg könnte auch wegweisend für die Angehörigen der Opfer aus dem vor etwa einem Jahr im polnischen Malbork (Marienburg) entdeckten Massengrab sein, denn auch hier waren die Untersuchungen der Hintergründe alles andere als fair.
Den Rest des Beitrags lesen...
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen