Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stellte das Plakat einen Grundrechtseingriff dar, den Scientology nicht dulden muss. Die Organisation könne den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Das Bezirksamt habe seinen Verdacht, Scientology verfolge ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, in dem Eilverfahren nicht belegen können.Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt einen Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 27. Februar 09 welcher besagt, dass das Warnplakat entfernt werden muss. Siehe untenstehendes Foto und den Artikel Gericht verbietet Warnplakat vor Scientology-Zentrale in Berlin

Es ist nicht die erste Entscheidung in Deutschland und vor allem in Berlin, in dem das Gericht festgestellt hat, dass sich Scientology auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) berufen könne.
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