Berliner Morgenpost 09.12.2011
Deutschland hat bei der Klärung von Nachlass-Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und der DDR-Zeit Fehler begangen. Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest.
Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verletzung des "Schutzes des Eigentums". Sie gaben einer neunköpfigen Erbengemeinschaft Recht, die Ansprüche auf mehrere Grundstücke in Potsdam-Babelsberg erhebt. Die Bundesregierung hatte sich selbst als rechtmäßige Besitzerin gesehen (Aktenzeichen 5631/05).
Ursprünglich hatten die Grundstücke jüdischen Eigentümern gehört, die während der NS-Herrschaft zum Verkauf gezwungen wurden. Neuer Besitzer war ein Geschäftsmann, der wiederum unter dem DDR-Regime enteignet wurde. Die Erben beider Eigentümer stellten später Ansprüche auf die Grundstücke. Laut einer Regelung von 1990 hatten sie Vorrang. Die Bundesrepublik zahlte daraufhin den jüdischen Erben eine Abfindung und sprach die Grundstücke sich selbst zu. Dabei missachtete sie allerdings die formalen Antragsregeln, die laut Gesetz für alle Anspruchsfälle gelten. Dies rügte das Europa-Gericht nun. Die neun Erben des DDR-Geschäftsmanns konnten ihm zufolge "berechtigterweise davon ausgehen, dass sie ihr Recht auf Rückgabe der Grundstücke würden geltend machen können". Wie die neun Erben nun entschädigt werden, steht noch nicht fest. Die Grundstücke wurden inzwischen an eine Firma weiterverkauft. Die Entschädigungsfrage werde noch geregelt: Regierung und Beschwerdeführer sollen Stellungnahmen abgeben und den Gerichtshof über eine Einigung informieren.
Quelle: Berliner Morgenpost
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Nachrichten über Promis, Religion und Menschenrechte
Donnerstag, 29. Dezember 2011
Dubrowka-Theater: Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt russische Behörden
FOCUS Online 20.12.2011
Im Oktober 2002 haben mehr als 40 tschetschenische Rebellen das Dubrowka-Theater in Moskau gestürmt und rund 900 Geiseln genommen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Vorgehen der russischen Behörden gerügt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Vorgehen der russischen Behörden bei einer Geiselnahme in einem Moskauer Theater gerügt. Die Operation vom Oktober 2002 sei unzureichend geplant und nicht angemessen ausgeführt worden, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Sie wiesen Moskau an, den 64 Beschwerdeführern – zumeist Angehörige von Opfern, die beim Eingreifen einer Spezialeinheit getötet wurden – insgesamt 1,254 Millionen Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.
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Im Oktober 2002 haben mehr als 40 tschetschenische Rebellen das Dubrowka-Theater in Moskau gestürmt und rund 900 Geiseln genommen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Vorgehen der russischen Behörden gerügt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Vorgehen der russischen Behörden bei einer Geiselnahme in einem Moskauer Theater gerügt. Die Operation vom Oktober 2002 sei unzureichend geplant und nicht angemessen ausgeführt worden, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Sie wiesen Moskau an, den 64 Beschwerdeführern – zumeist Angehörige von Opfern, die beim Eingreifen einer Spezialeinheit getötet wurden – insgesamt 1,254 Millionen Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.
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Russischer Hare-Krishna-Text wird nicht auf den Index gesetzt
net tribune 28.12.2011
Moskau - Ein russisches Gericht hat den Antrag auf Verbot eines hinduistischen Textes wegen extremistischer Passagen abgelehnt. Die Richter in der sibirischen Stadt Tomsk konnten am Mittwoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht folgen, nach der die russische Übersetzung des Kommentars "Bhagavad Gita - Wie Sie Ist" Passagen enthalte, in denen Nicht-Hindus gesetzwidrig diskriminiert würden. Der Text ist eine vom Hare-Krishna-Gründer A. C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada kommentierte Ausgabe der Heiligen Schrift der Hindus. Professoren der Universität in Tomsk hatten die "kräftigen Ausdrücke" in der russischen Übersetzung des Textes bemängelt und damit den Prozess ausgelöst.
Quelle: net tribune
Presseschau
Tomsk: "Bhagavad-Gita wie sie ist" nicht extremistisch Stimme Russlands 28.12.2011
Russia Dismisses Bhagavad Gita Ban The Wall Strett Journal 28.12.2011
Russia court rejects plea to ban Gita THE TIMES OF INDIA 29.12.2011
Moskau - Ein russisches Gericht hat den Antrag auf Verbot eines hinduistischen Textes wegen extremistischer Passagen abgelehnt. Die Richter in der sibirischen Stadt Tomsk konnten am Mittwoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht folgen, nach der die russische Übersetzung des Kommentars "Bhagavad Gita - Wie Sie Ist" Passagen enthalte, in denen Nicht-Hindus gesetzwidrig diskriminiert würden. Der Text ist eine vom Hare-Krishna-Gründer A. C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada kommentierte Ausgabe der Heiligen Schrift der Hindus. Professoren der Universität in Tomsk hatten die "kräftigen Ausdrücke" in der russischen Übersetzung des Textes bemängelt und damit den Prozess ausgelöst.
Quelle: net tribune
Presseschau
Tomsk: "Bhagavad-Gita wie sie ist" nicht extremistisch Stimme Russlands 28.12.2011
Russia Dismisses Bhagavad Gita Ban The Wall Strett Journal 28.12.2011
Russia court rejects plea to ban Gita THE TIMES OF INDIA 29.12.2011
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Freitag, 23. Dezember 2011
Altrömischer Kult
Wiener Zeitung.at 23.12.2011
Es ist so selbstverständlich, dass man darüber kaum noch nachdenkt: am Vorabend des 25. Dezember feiert man hierzulande Weihnachten. Dabei hatte dieses Datum ursprünglich gar nichts mit der christlichen Religion zu tun. Der 25. Dezember wurde vielmehr von Julius Cäsar als Tag der Wintersonnenwende eingeführt, also als kürzester Tag des Jahres. Religiöse Bedeutung erhielt dieses Datum erst später, als römische Kaiser das Fest des römischen Sonnengottes Sol invictus am 25. Dezember ansetzen.
Sol, die vergöttlichte Sonne, die das Licht brachte und der nichts verborgen blieb, wurde von den Römern schon früh als eine Gottheit verehrt. Als in Rom die ersten Kaiser regierten, erhielt Sol auch die Aufgabe, die Herrscher Roms vor Unheil zu schützen.
Der Kult der vergöttlichten Sonne war aber nicht nur im Westen des römischen Reiches populär, sondern auch im Osten: dort wurden eigene Sonnengottheiten verehrt, wie etwa Elagabal in der syrischen Stadt Emesa. Im 3. Jh. n. Chr. wurde einer der Elagabal-Priester sogar römischer Kaiser und machte den östlichen Sonnenkult zur Staatsreligion.
Die nachfolgenden römischen Kaiser hielten am Sonnenkult fest, allerdings wieder in der urrömischen Form des Sol invictus. Kaiser Aurelian machte diesen Kult schließlich zur Staatsreligion und betrachtete den Sonnengott als seinen persönlichen Schutzpatron: Sol wurde damals als conservator Augusti, also als Bewahrer des Kaisers bezeichnet. Als Hauptgott des Römischen Reiches erhielt er einen eigenen Tempel in Rom, wo er alle vier Jahre mit einem großen Fest geehrt wurde.
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Es ist so selbstverständlich, dass man darüber kaum noch nachdenkt: am Vorabend des 25. Dezember feiert man hierzulande Weihnachten. Dabei hatte dieses Datum ursprünglich gar nichts mit der christlichen Religion zu tun. Der 25. Dezember wurde vielmehr von Julius Cäsar als Tag der Wintersonnenwende eingeführt, also als kürzester Tag des Jahres. Religiöse Bedeutung erhielt dieses Datum erst später, als römische Kaiser das Fest des römischen Sonnengottes Sol invictus am 25. Dezember ansetzen.
Sol, die vergöttlichte Sonne, die das Licht brachte und der nichts verborgen blieb, wurde von den Römern schon früh als eine Gottheit verehrt. Als in Rom die ersten Kaiser regierten, erhielt Sol auch die Aufgabe, die Herrscher Roms vor Unheil zu schützen.
Der Kult der vergöttlichten Sonne war aber nicht nur im Westen des römischen Reiches populär, sondern auch im Osten: dort wurden eigene Sonnengottheiten verehrt, wie etwa Elagabal in der syrischen Stadt Emesa. Im 3. Jh. n. Chr. wurde einer der Elagabal-Priester sogar römischer Kaiser und machte den östlichen Sonnenkult zur Staatsreligion.
Die nachfolgenden römischen Kaiser hielten am Sonnenkult fest, allerdings wieder in der urrömischen Form des Sol invictus. Kaiser Aurelian machte diesen Kult schließlich zur Staatsreligion und betrachtete den Sonnengott als seinen persönlichen Schutzpatron: Sol wurde damals als conservator Augusti, also als Bewahrer des Kaisers bezeichnet. Als Hauptgott des Römischen Reiches erhielt er einen eigenen Tempel in Rom, wo er alle vier Jahre mit einem großen Fest geehrt wurde.
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